Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie einen kleinen Überblick über die Fragen, die häufig gestellt werden.
Meine Wohnung hat 50 Quadratmeter. Was kostet es, diese zu streichen?
Leichte Frage - schwere Antwort!
Eine seriöse Aussage zu treffen ist hierbei kaum möglich ohne eine vorhergehende Besichtigung der Wohnung, denn:
Zum einen sollten die zu streichenden Quadratmeter der Wand- und Deckenflächen ermittelt werden, zum anderen kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten sowie die Beschaffenheit des Untergrundes an.
Bitte beachten Sie, dass pauschale Aussagen zu dieser Frage sehr oft mit versteckten Zusatzkosten verbunden sind.
Oft werde ich auch gefragt ob vorab eine "grobe Kostenschätzung" möglich wäre - zur Orientierung, welche Malerbetriebe letztlich zur Besichtigung eingeladen werden.
Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, sollte man jedoch eines dabei bedenken:
Eine Kostenschätzung am Telefon - ohne die genauen örtlichen Gegebenheiten zu kennen - ist ungefähr so seriös wie eine ärztliche Diagnose beim ersten Händedruck.
Fazit: Jede Beziehung basiert auf Vertrauen!
Was im privaten Bereich gilt, ist ebenfalls im geschäftlichen Tagesgeschäft wichtig.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass keine pauschalen Angebote über Mail oder Telefon erstellt werden.
Gerne erstelle ich Ihnen nach einem Ortstermin Ihr individuelles und unverbindliches Angebot.
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt meine Hinweise über folgenden Link:
https://www.malermeister-endler.de/sie-w%C3%BCnschen-ein-angebot/
Wann können Sie anfangen?
Das ist abhängig von der aktuellen Auftragslage sowie den von Ihnen gewünschten Arbeiten.
Selbstverständlich versuche ich, Ihren Wunschtermin zu ermöglichen.
Termine werden mit Ihnen zusammen abgestimmt... mit garantierter Pünktlichkeit!
Kann ich Malerarbeiten in meiner Steuererklärung absetzen?
Ja! Das Finanzamt beteiligt sich mit einer Steuerersparnis von 20% auf die abgerechnete Arbeitsleistung (Handwerkerstunden, Anfahrts- und Maschinenkosten) maximal mit 1.200,- € pro Jahr.
Meine Rechnungen sind so konzipiert, dass sie vom Finanzamt zu diesem Zwecke anerkannt werden.
Malermeister oder Malerfachbetrieb.... gibt es da etwa Unterschiede?
Klare Antwort: JA!
Die Bezeichnung Meisterbetrieb darf nur geführt werden, wenn der Inhaber gem. §51 Handwerksordnung eine erfolgreiche Meisterprüfung absolviert hat.
Der Meisterbrief bescheinigt fundierte fachtechnische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie selbstverständlich auch fachpraktische Fähigkeiten.
Malerfachbetrieb darf sich dagegen jeder nennen, der die Voraussetzungen für die Ausnahmebewilligungen gem. §8 Handwerksordnung erfüllt und einen Gewerbeschein (dieser kostet je nach Gemeinde ca. 30 €) bezahlt hat.
Als "Hausmeister-Service" oder "Holz- und Bautenschützer" ist es sogar möglich, ohne irgendwelche Fachkenntnisse ein Gewerbe anzumelden und sich selbständig zu machen!
Ich habe einen Schimmelbefall. Kann ich ihn auch selbst entfernen?
Sie können kleineren Schimmelbefall (z.B. < 0,5 m² und nur oberflächlicher Befall) selbst beseitigen, wenn Sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Die Ursache der Feuchtigkeit muss aber erkannt und beseitigt werden, sonst kommt der Schimmel immer wieder zurück. Dabei sollten Sie aber Schutzmaßnahmen beachten!
Bei Unklarheiten sollten Sie die Fachleute zu Rate ziehen.
Größerer Schimmelbefall sollte immer von einer fachkundigen Firma saniert werden.